Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seehof Reichert GmbH & Co. KG

I. Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie für alle, für den Kunden erbrachte Leistungen und Lieferungen der Seehof Reichert GmbH & Co KG.

2. Die Unter- oder Weitervermietung, die Gebrauchsüberlassung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, zu Öffentlichen Einladungen oder zu sonstigen Werbemaßnahmen, zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs-­ und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung der Hotelflächen außerhalb der angemieteten Räume bedürfen der vorherigen Zustimmung der Seehof Reichert GmbH & Co. KG und können von der Zahlungen einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung.

3. Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Sie finden nur Anwendung, wenn diese vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

4. Darüber hinaus gelten jeweils die bei Vertragsschluss vereinbarten zusätzlichen Bedingungen.

II. Vertragsschluss, -­ Partner, Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Seehof Reichert GmbH & Co. KG zustande. Der Seehof Reichert GmbH & Co. KG steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner, sind die Seehof Reichert GmbH & Co. KG und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Seehof Reichert GmbH & Co. KG gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
3. Alle vertraglichen Ansprüche gegen die Seehof Reichert GmbH & Co. KG verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren.
4. Der Kunde ist verpflichtet die Seehof Reichert GmbH & Co. Kg unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, dass die in Anspruchnahme der Hotelleistung geeignet ist den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit zu gefährden.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Die Seehof Reichert GmbH & Co. KG ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf bestimmte Zimmer besteht nicht.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise der Seehof Reichert GmbH & Co. KG zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Seehof Reichert GmbH & Co. KG an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweils gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Liegen zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung mehr als 4 Monate und ändert sich die gesetzliche Mehrwertsteuer in diesem Zeitraum, so werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate erhöht und sich der von Seehof Reichert GmbH & Co. KG allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5 % anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die 4 Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5 %. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend; die Seehof Reichert GmbH & Co. KG ist berechtigt, die Mehrwertsteuererhöhung nach zu belasten. Regionale oder Kommunale Sonderabgaben oder Steuern (Bettensteuer etc.) werden, wenn sie während der Vertragslaufzeit eingeführt oder erhoben werden, ergänzend in Rechnung gestellt. Die Preise können von der Seehof Reichert GmbH & Co. KG ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und die Seehof Reichert GmbH & Co. KG dem zustimmt.
4. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tage ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Seehof Reichert GmbH & Co. KG ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Seehof Reichert GmbH & Co. KG berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % Punkten bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von EUR 5,00 zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde.

5. Die Seehof Reichert GmbH & Co. KG ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlungen und die Zahlungstermine können im Hotelaufnahmevertrag schriftlich vereinbart werden. Für Gruppenbuchungen für die Zeit des Münchner Oktoberfests ist eine Anzahlung von 50% des gesamten Übernachtungspreises zu leisten.
6. Der Kunde kann nur mit einer anerkannten oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung der Seehof Reichert GmbH & Co. KG, aufrechnen oder mindern.
7. Haustiere dürfen nur nach vorherige Zustimmung des Hotels und gegebenenfalls gegen Berechnung mitgebracht werden.

IV. Stornierung des Kunden (Abbestellung/ nicht in Anspruchnahme der Leistungen des Hotels)

1. Eine Stornierung des Kunden des mit der Seehof Reichert GmbH & Co. KG geschlossenen Aufnahmevertrags ist ausgeschlossen. Eine Aufhebung des Hotelaufnahmevertrags bedarf der schriftlichen Zustimmung der Seehof Reichert GmbH & Co. KG. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag ab dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
2 .Im Übrigen gelten die Stornofristen und-­‐ Gebühren, die im Anhang festgelegt sind.
3. Das Hotel bemüht sich, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten.

V. Stornierung der Seehof Reichert GmbH & Co. KG

1. Wird eine Vereinbarte oder gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen geschuldete Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist die Seehof Reichert GmbH & Co. KG zum Rücktritt vom Hotelaufnahmevertrag berechtigt.
3. Ferner ist die Seehof Reichert GmbH & Co. KG berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, z.B. falls -­‐ höhere Gewalt oder andere von Seehof Reichert GmbH & Co. KG nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen -­‐ Zimmer unter irreführender oder falscher Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden -­‐ Die Seehof Reichert GmbH & Co. KG begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann. -­‐ Ein Verstoß gegen I. Nr. 2 vorliegt
4. Bei berechtigten Rücktritt der Seehof Reichert GmbH & Co. KG besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. 5. Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs-­‐ und ähnliche Veranstaltungen kann das Hotel unterbinden bzw. deren Abbruch verlangen. 6. Sollte bei einem Rücktritt nach Ziffer 2, 3 und 5 ein Schadensersatzanspruch der Seehof Reichert GmbH & Co. KG gegen den Kunden entstehen, so kann die Seehof Reichert GmbH & Co. KG den Schadensersatzanspruch pauschalieren, hierbei gelten die Zahlungsverpflichtung entsprechend der Stornobedingungen.

VI. Zimmerbereitstellung, -­Übergabe und -­Rückgabe


1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, wenn es nicht ausdrücklich im Hotelaufnahmevertrag schriftlich vereinbart wurde.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetags zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das betreffende Zimmer voraus bezahlt wurde, hat das Hotel das Recht das gebuchte Zimmer nach 18 Uhr zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus eine Anspruch gegen das Hotel herleiten kann. In diesem Fall hat die Seehof Reichert GmbH & Co. KG Ansprüche entsprechend der im Anhang geregelten Stornierungsbedingungen.
3. Am vereinbarten Abreisetags sind die Zimmer vom Gast spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Werden die Zimmer erst später zurückgegeben, ist das Hotel berechtigt bis 18 Uhr 50 % des vereinbarten Logispreises und nach 18 Uhr den vollen Losgispreis in Rechnung zu stellen.

Weitergehende Schadensersatzansprüche der Seehof Reichert GmbH & Co. KG bleiben durch die Zahlung des Zimmerpreises unberührt. Muss die Seehof Reichert GmbH & Co. KG Gäste wegen der verspäteten Räumung in einem anderen Hotel unterbringen, trägt der Kunde sämtliche hierfür anfallende Kosten. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

VII. Haftung der Seehof Reichert GmbH & Co. KG

1. Die Seehof Reichert GmbH & Co. KG haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aus dem Hotelaufnahmevertrag. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn das Hotel die Verpflichtverletzung zu vertreten hat. Sonstige Schäden sind ihm nur zu ersetzen, wenn sie auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Seehof Reichert GmbH & Co. KG beruhen.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach dem gesetzlichen Bestimmungen. Die Seehof Reichert GmbH & Co. KG empfiehlt Geld und Wertsachen im Hotelsafe aufzubewahren.

3. Soweit Kunden ein Stellplatz für ein Kraftfahrzeug auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zu Stande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder fahrender Kraftfahrzeuge haftet die Seehof Reichert GmbH & Co. KG nicht. Eine Überwachungspflicht der Seehof Reichert GmbH & Co. KG besteht nicht.

4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Eine Haftung wird nicht übernommen.

5. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen 3 Monate auf; danach werden sie, sofern kein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält sich das Hotel nach Ablauf der Frist, eine Vernichtung vor.

VIII. Haftung des Gastes

Der Gast haftet für Beschädigungen, die er am Eigentum des Hotels verursacht. Das Hotel ist ein Nichtraucher Hotel. Schäden durch unerlaubtes Rauchen in den Zimmern, sowie die Rechnung für Feuerwehreinsätze durch die Alarmierung durch Rauchmelder im Hotel trägt der Kunde. Die Reinigung von Vorhängen, Betten und Kissen wird pauschal mit einem Betrag von EUR 90,00 in Rechnung gestellt. IX. Veranstaltungsvertrag

I. Geltungsbereich

1. Vorstehende Geschäftsbedingungen gelten sinn gemäß hiernach für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz und Veranstaltungsräume zur Durchführung von Veranstaltungen, Seminaren, Tagungen, Ausstellungen, festliche Veranstaltungen, Familienfeiern.

II. Pflichten der Seehof Reichert GmbH & Co, KG

Die Seehof Reichert GmbH verpflichtet sich die vertragsgegenständliche Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen und für einen ungestörten Veranstaltungsablauf zu sorgen, sowie die vereinbarte Verköstigung zu gewährleisten. Etwaige Änderungen des Umfangs der Leistungserbringung aufgrund des Veranstaltungsablaufs oder aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse behält sich die Seehof Reichert GmbH & Co. Kg vor. Sie ist berechtigt, in einem solchen Fall mit einem der Art und Güte entsprechenden Produkt zu erfüllen. Die Seehof Reichert GmbH & Co. KG verpflichtet sich, im Falle einer Reklamation von Speisen, Nachbesserungen zu erbringen. Diese sind während der Veranstaltung der Seehof Reichert GmbH & Co. KG oder deren Mitarbeitern unverzüglich anzuzeigen. Soweit dies wegen der Natur des Mangels oder sonstigen zwingenden Gründen nicht möglich ist, müssen Mängelrügen spätestens bei Rückgabe der Räume erhoben werden. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt. Der Veranstalter ist berechtigt, bei unmöglicher oder fehlgeschlagener Nachbesserung Minderung zu verlangen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sowie Schadensersatz gegenüber der Seehof Reichert GmbH & Co. KG sind ausgeschlossen soweit ein Schaden von ihr oder ihren Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

X. Raummietkosten

Für die Überlassung eines Veranstaltungsraumes ist eine Raummiete zu entrichten, die sich nach der Größe des Raumes und dem Überlassungszeitraum richtet (EUR 300,00 -­‐ EUR 10.000,00, (Stand Juli 2012) oder einen zu vereinbarenden Umsatz zu garantieren. Außerdem wird eine Dekorationspauschale für den Raum bei Bedarf für die Tafel in Höhe von 2,50 € pro Person erhoben. XI. Restaurantreservierung Ab 20 Personen muss eine schriftlich bindende Vereinbarung getroffen werden. Änderungen der Teilnehmerzahlen

1. Eine Änderung der gebuchten Teilnehmerzahlen um mehr als 5 % muss spätestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Seehof Reichert GmbH & Co KG mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung der Seehof Reichert GmbH.

2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahlen durch den Kunden um maximal 5 %, die mindestens 10 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt wird, wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinaus gehenden Abweichungen wird die Ursprünglich vereinbarte Teilnehmerzahl abzüglich 5 % zu Grunde gelegt. Der Kunde hat das Recht den vereinbarten Preis und die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl ersparten Aufwendungen zu mindern. Dabei sind die Ersparnisse des Kunden durch die eingeräumte Toleranz von 5 % mit einzubeziehen.

3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet. Sollte die Teilnehmerzahl um mehr als 5 % überschritten werden, kann evtl. die gewünschte Speisenfolge nicht mehr serviert werden es sei denn, die Seehof Reichert GmbH & Co. KG hat der Änderung zugestimmt. 4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahlen um mehr als 10 % ist die Seehof Reichert GmbH & Co. KG berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie die bestätigten Räume zu tauschen. 5. Bei Veranstaltungen, die über 23 Uhr hinaus gehen, kann das Hotel, falls nichts anderes vereinbart, von diesem Zeitpunkt an den Personalaufwand aufgrund Einzelnachweises berechnen. Ferner kann die Seehof Reichert GmbH & Co. KG aufgrund Einzelnachweises Fahrtkosten der Mitarbeiter weiterberechnen, wenn diese nach Betriebsschluss den Heimweg antreten müssen und dadurch zusätzliche Kosten entstehen.

XII. Mitbringen von Speisen und Getränken

Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. Im Falle einer Zuwiderhandlung ist das Hotel berechtigt, pro Teilnehmer den pauschalierten Schadensersatz für den entstanden Ausfall zu fordern, der dem Hotel für die Erbringung der Leistung zugeflossen wäre.

XIII. Technische Einrichtungen und Anschlüsse, Erlaubnisse
1. Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden und der Nutzung des Stromnetzes der Seehof Reichert GmbH & Co. KG bedarf deren schriftlicher Zustimmung.
2. Nutzung hoteleigener Anlagen sind pfleglich zu behandeln; für Beschädigungen haftet der Kunde.
3. Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-­‐ Telefax und Datenübertragung in der Einrichtung zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen.
4. Für die Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse, Auflagen und Genehmigungen hat sich der Kunde rechtszeitig auf eigene Kosten zu verschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-­‐ rechtliche Auflagen und sonstiger Vorschriften, die Einhaltung der Bestimmungen des Lärmschutzes, des Jugendschutzes u. a. die Zahlung der Gema Gebühren.
5. Schlussbestimmung mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

XIV. Schutzbestimmungen

Erfüllung und Zahlungsort für alle beiderseitige Verpflichtungen und ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Seehof Reichert GmbH & Co. KG Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommt und wirksam ist. Anhang zu den AGB´s für das Jahr 2013

Stornobedingungen Hotel

Falls im Fall einer Stornierung eine Weitervermietung nicht möglich ist, wird die Seehof Reichert GmbH & Co KG folgende Beträge in Rechnung stellen:
Bei Reservierungen von 1-­3 Zimmern
2 Kalendertage vor Ankunft 50% der vereinbarten Leistungen
ab 1 Kalendertag vor Ankunft 80% der vereinbarten Leistungen
Bei Reservierung von 4-­9 Zimmern
Bis 8 Kalendertage vor Ankunft 50% der vereinbarten Leistungen
Ab 7 Kalendertage vor Ankunft 80% der vereinbarten Leistungen
Bei Reservierungen von 10-­20 Zimmern
Bis 22 Kalendertage 30% der vereinbarten Leistungen
21 bis 15 Kalendertage 50% der vereinbarten Leistungen
14 bis 0 Kalendertage 80% der vereinbarten Leistungen
Bei Reservierungen von mehr als 20 Zimmern
Bis 35 Kalendertage 30% der vereinbarten Leistungen
34 bis 28 Kalendertage 50% der vereinbarten Leistungen
27 bis 0 Kalendertage 80% der vereinbarten Leistungen

Stand 1.12.2012